Nachtbriefkasten

Links neben dem Haupteingang befindet sich der Nachtbriefkasten.

Die dort eingeworfene Post wird automatisch danach sortiert, ob sie vor oder nach 24:00 Uhr eingeworfen worden ist. Dieses ist für Sie wichtig, falls Fristen eingehalten werden müssen.   

Beachten Sie, dass bei Grundbuchsachen nicht der Eingang der Post beim Amtsgericht, sondern der Eingang beim Grundbuchamt maßgebend ist. Die Anträge beim Grundbuchamt werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.

 

Leerungszeiten:
montags - freitags 8:00 Uhr, 15:00 Uhr und 24:00 Uhr,
sonnabends, sonn- und feiertags  10:00 Uhr und 24:00 Uhr
 

Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Schriftstücke mit Kostenmarken oder Wertgegenständen, in Grundbuch- und Höfesachen sowie
Fristsachen am Fristablauftage zur Vermeidung von Nachteilen während der Dienststunden
bitte nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.